Lies die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und alle vor der Installation bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen (zusammen „Vereinbarung") sorgfältig durch. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen haben die ergänzenden Lizenzbedingungen Vorrang. Die Software, für die diese Vereinbarung gilt, ist durch Urheberrechtsgesetze und weitere internationale Gesetze, Verordnungen und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder dem Kopieren der Software erklärst du dich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.

DE - LIZENZVEREINBARUNG Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater, VERSION (ALLE) LIZENZVEREINBARUNG

Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater
Copyright (c) 2022, Sonova Consumer Hearing GmbH


LIZENZVEREINBARUNG Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater, VERSION (ALLE) LIZENZVEREINBARUNG


Lies die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung und alle vor der Installation bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen (zusammen „Vereinbarung") sorgfältig durch. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den bereitgestellten ergänzenden Lizenzbedingungen haben die ergänzenden Lizenzbedingungen Vorrang. Die Software, für die diese Vereinbarung gilt, ist durch Urheberrechtsgesetze und weitere internationale Gesetze, Verordnungen und Abkommen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder dem Kopieren der Software erklärst du dich damit einverstanden, an die Bedingungen dieser Vereinbarung gebunden zu sein.

1. NUTZUNGSRECHT: Die Sonova Consumer Hearing GmbH („SCH") räumt dir ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der unter dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und zugehöriger Dokumentation (zusammen „Software") ein, zur Administration und Kontrolle ausschliesslich dafür vorgesehener SCH-Geräte. Es ist ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung nicht erlaubt, die Software zur Administration oder Kontrolle anderer Hardware zu nutzen als solcher von SCH.

2. BESCHRÄNKUNGEN: Die Software ist durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt. Das Eigentum an der Software und allen damit verbundenen Rechten des geistigen Eigentums, einschliesslich und ohne Einschränkung aller Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei SCH und/oder deren Lizenzgebern. Sofern nicht durch geltendes Recht verboten, darfst du die Software nicht modifizieren, dekompilieren oder durch Reverse Engineering bearbeiten. Kein Recht, kein Eigentum und kein Interesse an Marken, Dienstleistungsmarken, Logos oder Handelsnamen von SCH oder deren Lizenzgebern wird unter dieser Vereinbarung gewährt.

3. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS: Die Software wird „WIE BESEHEN" bereitgestellt. Unbeschadet des Vorstehenden garantiert SCH nicht, dass die Software fehlerfrei ist oder ohne Bugs, Viren, Datenverlust oder Unterbrechungen funktioniert. Dein ausschliessliches Rechtsmittel und die gesamte Haftung von SCH im Rahmen dieser eingeschränkten Garantie ist der Ersatz der Software durch SCH. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen, Zusicherungen und Garantien, einschliesslich jeglicher stillschweigender Garantie der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten werden von SCH ausgeschlossen, soweit diese Ausschlüsse nicht als rechtlich ungültig angesehen werden.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: SOWEIT GESETZLICH NICHT VERBOTEN, HAFTEN SCH ODER DEREN LIZENZGEBER IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENE EINNAHMEN, GEWINNE ODER DATEN ODER FÜR BESONDERE, INDIREKTE, FOLGE-, NEBEN- ODER STRAFSCHÄDEN, UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND UNABHÄNGIG VON DER HAFTUNGSTHEORIE, DIE SICH AUS DER NUTZUNG ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN SCH AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON SCH DIR GEGENÜBER, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG, DEN BETRAG, DEN DU FÜR DIE SOFTWARE UNTER DIESER VEREINBARUNG BEZAHLT HAST. DIE VORSTEHENDEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH DANN, WENN DIE OBEN GENANNTE GARANTIE IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

5. BEENDIGUNG: Diese Vereinbarung ist gültig, bis sie beendet wird. Du kannst diese Vereinbarung jederzeit beenden, indem du die Software deinstallierst und alle Kopien der Software vernichtest. Diese Vereinbarung endet unverzüglich ohne Mitteilung von SCH, wenn du gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstösst. Bei Beendigung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien der Software vernichten.


Sonova Consumer Hearing GmbH
Am Labor 1
DE - 30900 Wedemark
Deutschland
Tel.: +49 (0) 5130 949 0000
www.sennheiser.com


Stand: März 2022

DE - Lizenzvereinbarung Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater, VERSION (alle) Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz

Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater
Copyright (c) 2022, Sonova Consumer Hearing GmbH


Lizenzvereinbarung Sennheiser BTD 600 USB Dongle Firmware Updater, VERSION (alle) Lizenzvereinbarung für Nutzer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz:

Bitte lesen Sie diese Lizenzvereinbarung und weitere etwaig vor Installation der Software ergänzend zur Verfügung gestellte Bedingungen (insgesamt „Vereinbarung") gründlich. Im Fall eines Widerspruchs zwischen dieser Lizenzvereinbarung und den ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen haben die ergänzend zur Verfügung gestellten Bedingungen Vorrang. Die unter dieser Vereinbarung überlassene Software ist urheberrechtlich und unter weiteren nationalen und internationalen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Mit der Installation, Nutzung oder durch das Erstellen einer Kopie dieser Software akzeptieren Sie diese Lizenzvereinbarung.

1. Nutzungsrecht: Die Sonova Consumer Hearing GmbH (SCH) räumt dir ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der unter dieser Lizenzvereinbarung überlassenen Software und zugehöriger Dokumentation ein, zur Administration und Kontrolle ausschliesslich dafür vorgesehener SCH Produkte. Es ist ohne eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung nicht erlaubt, die Software zur Administration oder Kontrolle anderer Hardware zu nutzen, als solcher von SCH.

2. Beschränkungen: Die Software ist durch Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Das danach geschützte Eigentum an der Software und allem damit verbundenen geistigem Eigentum, einschliesslich – jedoch nicht beschränkt auf - Modifikationen, Verbesserungen und Überarbeitungen der Software, verbleibt bei SCH und/oder deren Lizenzgebern. Modifikationen, Reverse Engineering oder Dekompilieren der Software ist nur erlaubt, soweit ein gesetzlicher oder vertraglich eingeräumter Anspruch dazu berechtigt. Über die nach dieser Lizenzvereinbarung eingeräumten Rechte hinaus, insbesondere betreffend Marken oder Handelsbezeichnungen von SCH, werden mit dieser Lizenzvereinbarung keine weiteren Rechte übertragen oder eingeräumt.

3. Gewährleistung: Es ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software vollkommen frei von Mängeln zu erstellen. Die Software entspricht in ihren Eigenschaften der von SCH herausgegebenen Produktspezifikation und Produktinformation. Eine Gewährleistung für Eigenschaften, die über die insoweit vertragsgemässe Nutzbarkeit hinausgehen übernimmt SCH nicht. Sofern Sie die Software als Unternehmer nutzen, ist die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt.

4. Haftungsbeschränkung: Bei der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet SCH bis zur Höhe des vorhersehbaren vertragstypischen Schadens. SCH haftet darüber hinaus für Schäden aus grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten, soweit die Schäden Leben, Körper oder Gesundheit eines Menschen betreffen oder soweit SCH für die Pflichterfüllung eine Garantie übernommen hat oder das Produkthaftungsgesetz eine Haftung bestimmt. Weiterhin haftet SCH, sofern vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, wobei vertragswesentliche Pflichten solche sind, die die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung Sie entsprechend vertrauen dürfen. Zum Zwecke der Begrenzung eines möglichen Schadens wird dem Nutzer empfohlen, mit Hilfe der Software verarbeitete eigene Daten auch selbst und unabhängig von der Software vor Verlust zu sichern, wobei diese Empfehlung nicht die Haftung nach den vorgenannten Absätzen dieser Ziffer 4. berührt.

5. Beendigung dieser Vereinbarung: Diese Vereinbarung ist wirksam bis zu deren Kündigung. Die Kündigung kann durch die vollständige und vorbehaltlose Deinstallation und Löschung der Software bzw. Zerstörung deiner betreffenden Datenträger erfolgen. Seitens SCH wird diese Vereinbarung unmittelbar und ohne eine darauf bezogene Nachricht an dich beendet, sobald du gegen eine der nach dieser Vereinbarung für dich bestehenden Pflichten verstösst. In jedem Fall der Beendigung dieser Vereinbarung musst du die Software deinstallieren und alle Kopien hiervon dauerhaft löschen zw. zerstören.

6. Rechtswahl und Gerichtsstand: Sofern du Unternehmer bist, findet für die aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung resultierenden Beziehungen deutsches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist in diesem Fall am für den Sitz von SCH sachlich zuständigen Gericht.


Sonova Consumer Hearing GmbH
Am Labor 1
DE - 30900 Wedemark
Deutschland
Tel.: +49 (0) 5130 949 0000
www.sennheiser.com

Stand: März 2022

Software Version: macOS

Software Version: macOS

Download
Software Version: Windows

Software Version: Windows

Download